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Medien

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Name:
Medien
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Einrichtungen des Rundfunk und/oder Fernsehens und/oder anderer Einrichtungen (Pressehäuser, Verlage o.ä.) mit überregionalen Funktionen, die zur Vermittlung von Informationen und Erfüllung von Unterhaltungsbedürfnissen beitragen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: