Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung mit einem besonderen Nutzungscharakter, der durch unterschiedliche Typen von baulichen Anlagen und weitläufige Grünflächen geprägt wird, wobei der hohe Grünanteil verdeutlicht, dass mehr als die Hälfte der Gesamtfläche (über 60 %) unversiegelt bleiben soll.