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Medizintechnik

ID:
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Name:
Medizintechnik
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Einrichtungen, die sich mit der Entwicklung und Fertigung von Produkten und Geräten, die der Therapie, der Diagnostik und der Prävention von Krankheiten dienen, befasst.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: