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Luftfracht

ID:
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Name:
Luftfracht
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Einrichtungen, die der Abwicklung und den Transport von Gütern mittels Flugzeugen dienen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: