Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für die Lagerhaltung, d.h. für die Aufbewahrung von Material in Gebäuden oder einem Areal als Teil der Materialwirtschaft bzw. des Bestandsmanagements. Auch: Lagergebäude, Lagerhaus, Lagerwirtschaft