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Lagerhaltung

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Name:
Lagerhaltung
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für die Lagerhaltung, d.h. für die Aufbewahrung von Material in Gebäuden oder einem Areal als Teil der Materialwirtschaft bzw. des Bestandsmanagements. Auch: Lagergebäude, Lagerhaus, Lagerwirtschaft
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: