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Sondergebiet Freizeit

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Name:
Sondergebiet Freizeit
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung größeres Freigelände / Parkanlage mit erweiterten Möglichkeiten, wie diversen Freizeitanlagen (z. B. Spielplätze, Minigolf oder Kletterwände), zur Freizeitgestaltung und Erholung.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: