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Tierheim

ID:
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Name:
Tierheim
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Einrichtung, die überwiegend der Aufnahme, Pflege und Weitervermittlung von Fund-, Unterbringungs- oder Abgabetieren dient. Auch: Tierasyl, Tier-Aufnahmestation
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet Andere Nutzungen==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: