Definition:
Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit besonderer Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Freiflächen auf denen Veranstaltungen jeglicher Art wie Konzerte, Shows, Ausstellungen, Freizeitveranstaltungen wie z.B. Schützenfeste, Kirmes oder Flohmärkte oder Sportveranstaltungen stattfinden.