Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Einrichtungen, die entweder einer staatlichen oder kommunalen Verordnung folgend einen originären Bildungsauftrag besitzen, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, deren Abschluss zur Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit qualifiziert.