Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für behördliche Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstraffe zu vollziehen. Dies schliesst Untersuchungsgefängnisse und sozialtherapeutische Anstalten zu diesem Zweck mit ein.