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Wassertourismus

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Wassertourismus
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Anlagen des Wassertourismus. Wassertourismus bezeichnet alle Tourismusangebote, in denen das offene Meer, Küstengewässer, Seen, Flüsse und Kanäle die natürliche Grundvoraussetzung für Tourismusaktivitäten darstellen. Im engeren Sinne sind dies alle Aktivitäten bei welchen der Aufenthalt im oder auf dem Wasser Hauptmotiv von Tagesausflügen oder Übernachtungsreisen ist, wie Segeln, Motorbootfahren, Charterboottourismus, Wasserwandern (Kanu, Rudern), Funsportarten (Windsurfen, Wasserski), Angeln, Tauchen u. ä. Zum anderen bezeichnet Wassertourismus aber auch die Fahrgastschifffahrt: Diese wird in Tagesausflugsschifffahrt (Ausflugsdampfer, Stadtrundfahrten etc.)und Fahrgastkabinenschifffahrt (Flusskreuzschifffahrt, d.h. Flussfahrten über mehrere Tage mit Übernachtungsmöglichkeit auf dem Schiff) unterschieden.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung SondergebietTourismus==2600
Regelungsebene:
Status:
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