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Wohnmobilstellplatz

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Name:
Wohnmobilstellplatz
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung als öffentlich zugänglicher Stellplatz, auf dem im Wohnmobil ein oder mehrere Nächte übernachtet werden darf. Die genutzten Flächen sind i.d.R. Parkplätze im Sinne des Straßenverkehrsrechts. In Abgrenzung zu Campingplätzen gibt kaum Infrastruktur (Rezeption, Sanitäranlagen etc.), keinen Aufbau von Vorzelten o.ä. und An- und Abreise ist jederzeit möglich.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung SondergebietTourismus==2600
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: