Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für öffentlich zugängliche Kultureinrichtungen, die der Ausstellung von Exponaten dienen (z.B. Museen, Kunsthallen, Sammlungen, Galerien, Pinakothek etc.). Erfasst werden auch Gebäude, die aufgrund ihrer denkmalpflegerischen oder sonstigen baugestalterischen Bedeutung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (wie z.B. Museumsmühlen oder Heimathäuser).