Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Einrichtungen, die der Förderung von Kindern und/oder Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf dienen und zum Ziel haben, dass diese ein möglichst großes Maß gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung erlangen.