Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für ein SOS-Kinderdorf, d.h. einer Einrichtung zur Betreuung und Erziehung elternloser oder verlassener Kinder in familienähnlichen Gruppen. SOS-Kinderdorf ist eine nichtstaatliche, unabhängige und überkonfessionelle Organisation.