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Inklusives Wohnen

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Name:
Inklusives Wohnen
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Anlagen und Einrichtungen, die dem kooperativen Wohnen (und ggf. Arbeiten) verschiedener sozialer Bevölkerungsgruppen mit / und ohne Benachteiligungen dienen (u.a. auch Mehrgenerationen-Wohnen).
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung SondergebietGesundheitSoziales == 2300
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: