Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Anlagen und Einrichtungen, die dem kooperativen Wohnen (und ggf. Arbeiten) verschiedener sozialer Bevölkerungsgruppen mit / und ohne Benachteiligungen dienen (u.a. auch Mehrgenerationen-Wohnen).