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Jugendheim

ID:
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Name:
Jugendheim
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Einrichtungen der Jugendhilfe, die der stationären Betreuung bzw. Erziehung und / oder der Freizeitgestaltung von Jugendlichen dienen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung SondergebietGesundheitSoziales == 2300
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: