Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für Einrichtungen der Jugendhilfe, die der stationären Betreuung bzw. Erziehung und / oder der Freizeitgestaltung von Jugendlichen dienen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung SondergebietGesundheitSoziales == 2300