Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für landwirtschaftliche Lohnbetriebe bzw. den dazugehörigen Betriebsflächen; oftmals in Außenbereichslage. Landwirtschaftliche Lohnbetriebe (auch Landwirtschaftlicher Dienstleister, Dienstleister im ländlichen Raum, Agro-/Agrar-Service, landwirtschaftliches Lohnunternehmen) sind Unternehmen, die gegen Rechnung verschiedenste gewerbliche Dienstleistungen für andere Unternehmen erbringen vor allem in der Landwirtschaft (zum Beispiel Ernte, Düngung, Pflanzenschutz und Bodenbearbeitung), aber auch Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau sowie Arbeiten für kommunale Auftraggeber (Gemeinde, Bundesland etc.).