Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Konzentrationszone für Biogasanlagen. Eine Biogasanlage dient der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meist tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen als Substrat eingesetzt. In nicht-landwirtschaftlichen Anlagen wird Material aus der Biotonne verwendet oder Abfallprodukte aus der Lebensmittelproduktion. Die Konzentrationszone bewirkt, dass die konzentrierte Nutzung nur innerhalb der Gebietsgrenzen zulässig sein soll (positive Planungswirkung) und das übrige Plangebiet von der Nutzung freigehalten werden soll (negative Planungswirkung).