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Biogasanlage

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Name:
Biogasanlage
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für eine Biogasanlage. Eine Biogasanlage dient der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meist tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen als Substrat eingesetzt. In nicht-landwirtschaftlichen Anlagen wird Material aus der Biotonne verwendet oder Abfallprodukte aus der Lebensmittelproduktion.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Sondergebiet SondergebietErneuerbareEnergie==1900
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: