Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen. Die Konzentrationszone bewirkt, dass die konzentrierte Nutzung nur innerhalb der Gebietsgrenzen zulässig sein (positive Planungswirkung) und das übrige Plangebiet von der Nutzung freigehalten werden soll (negative Planungswirkung). Auch: Windkraftzone, Windkraft-Konzentrationszone