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Schiffsanleger, Anleger, Anlegestelle, Landungssteg

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Name:
Schiffsanleger, Anleger, Anlegestelle, Landungssteg
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für technische Bauwerke an Gewässern, an denen Wasserfahrzeuge (Boote, Schiffe) anlegen und festmachen können, inklusive ihrer zugehörigen Nebenanlagen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Hafengebiet==1800
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: