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Schleuse

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Name:
Schleuse
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Ingenieurbauwerke, die Wasserfahrzeugen ermöglicht, Niveauunterschiede zwischen zwei Abschnitten einer Wasserstraße zu überwinden.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Hafengebiet==1800
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: