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Bekleidungsmarkt

ID:
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Name:
Bekleidungsmarkt
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für großflächigen Einzelhandel mit spezialisiertem Angebot des periodischen Bedarfs hier: Bekleidung.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Grossflaechigen Einzelhandel==1600
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: