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Baumarkt

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Name:
Baumarkt
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für größflächiger Einzelhandel, dessen Sortiment aus den Warenfeldern Heimwerken, Bauen, Wohnen und Garten besteht.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Grossflaechigen Einzelhandel==1600
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: