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Baustoffhandel

ID:
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Name:
Baustoffhandel
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für Betriebe des Groß- und Einzelhandels mit mit der ausschließlichen Spezialisierung auf Baustoffe, Baumaterialien und Bauteile.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Grossflaechigen Einzelhandel==1600
Regelungsebene:
Status:
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