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Sondergebiet Fachmarkt für nicht zentrenrelevante Sortimente

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Sondergebiet Fachmarkt für nicht zentrenrelevante Sortimente
Definition:
Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Warenangeboten, die dem Ziel, die Anziehungskraft der Innenstädte durch einen attraktiven Einzelhandelsbesatz zu sichern und perspektivisch, wo immer dies möglich ist, zu stärken, nicht widersprechen.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung Grossflaechigen Einzelhandel==1600
Regelungsebene:
Status:
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