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Wochenendplatz, Mobilheimplatz

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Wochenendplatz, Mobilheimplatz
Definition:
Sondergebiet nach § 10 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung als Wochenend-, bzw. Mobilheimplatz. Wochenendplätze sind Bereiche, die zum Aufstellen oder Errichten von (in der Regel baugenehmigungsfreien) Kleinwochenendhäusern dienen und die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres genutzt oder betrieben werden. Als Kleinwochenendhäuser gelten auch nicht jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Wohnwagen, Container und Mobilheime. Die Erschließung ist in der Regel ganz oder teilweise durch Anlagen und Einrichtungen sichergestellt, die der Betreiber des Wochenend- bzw. Mobilheimplatzes unterhält und zur Verfügung stellt.
Beschreibung:
mit Bezug zu XP_Sondernutzung SonstSondergebietErholung == 1400
Regelungsebene:
Status:
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