Definition:
Baulich genutzte Flächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für sehr locker bebaute Gebiete in besonderer landschaftlicher Lage, für die in Bebauungsplänen u.a. Mindestgrundstücksgrößen, Begrenzungen der bebaubaren Flächen oder Bepflanzungsbindungen festgesetzt werden sollen.