Definition:
Flächen mit Festsetzungen bezüglich Anpflanzung, Bindung und/oder Erhalt einheimischer Gehölze. Einheimische Gehölze, auch ‚gebietsheimische' oder auch ‚gebietseigene' Gehölze, sind Pflanzen, welche sich in einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielfachen Generationsfolgen vermehrt haben. Sie sind optimal an die ökologischen Bedingungen in der Kultur- und Naturlandschaft angepasst.