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TeilbebauungsPlan

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TeilbebauungsPlan
Definition:
Teilbebauungspläne sind einfache Bebauungspläne gemäß § 30 Abs.2 BauGB, die im Zusammenhang mit Baustufenplänen ein Gebiet im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB qualifiziert überplanen können. Sie wurden regelhaft zwischen 1927 und 1961 auf Grundlage des Bebauungplangesetzes von 1923 (BPlanG 1923) erlassen und enthalten nur wenige Regelungen. Die Fortgeltung der Teilbebauungspläne ergibt sich aus § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960.
Beschreibung:
mit Bezug zu BP_PlanArt Sonstiges==9999
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: