Definition:
Grünflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Gehölzfläche. Mit Gehölz wird eine geschlossene Ansammlung unterschiedlicher oder einheitlicher Gehölzarten bezeichnet. Gehölze können sich in Größe und Form stark unterscheiden (Wald, Hain, Feldgehölz, Hecke, Gebüsch).