Definition:
Grünflächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung als Rodelberg. Ein Rodelberg ist eine natürliche oder künstlich angelegte begrünte Erhebung, die vorrangig der Nutzung als Rodelhang im Winter als Spiel-, Freizeit- und Erholungsfläche für Kinder und Familien vorgesehen ist. Neben der winterlichen Nutzung kann der Rodelberg auch ganzjährig als Spiel- und Aufenthaltsfläche genutzt werden.