Definition:
Baulich genutzte Flächen mit gesonderter Kennzeichnung ihrer Zweckbestimmung für eine Bebauung mit Terassenhäusern. Als Terrasse, Terrassenhaus oder Wohnterrasse wird (in Hamburg) die innere Bebauung eines städtischen Häuserblocks genannt. Es handelt sich dabei in der Regel um zeilenförmig angeordnete, mehrgeschossige Mietshäuser, die hinter einem Vorderhaus quer zur Straßenachse stehen und über einen Durchgang und meist nicht befahrbaren Wohnweg erschlossen werden.