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Erhaltungssatzung/-verordnung Umstrukturierung

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Erhaltungssatzung/-verordnung Umstrukturierung
Definition:
Die Gemeinde bezeichnet nach BauGB §172 Abs.1 Nr.3 in einer Satzung/Verordnung Gebiete, in denen bei städtebaulichen Umstrukturierungen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.
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