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Bau Grenze

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Bau Grenze
Definition:
Festsetzung einer Baugrenze (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und 23 BauNVO). Über die Attribute geschossMin und geschossMax kann die Festsetzung auf einen Bereich von Geschossen beschränkt werden. Wenn eine Einschränkung der Festsetzung durch expliziter Höhenangaben erfolgen soll, ist dazu die Oberklassen-Relation hoehenangabe auf den komplexen Datentyp XP_Hoehenangabe zu verwenden. Durch die Digitalisierungsreihenfolge der Linienstützpunkte muss sichergestellt sein, dass die überbaute Fläche (BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche) relativ zur Laufrichtung auf der linken Seite liegt.
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: