Definition:
Festsetzung des Anpflanzens von Bäumen, Sträuchern und sonstigen BepflanzungenFestsetzung von Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern (§9 Abs. 1 Nr. 25 und Abs. 4 BauGB)