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Minderung Stoerfallfolgen

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Minderung Stoerfallfolgen
Definition:
Gebiete, in denen bei der Errichtung von nach Art, Maß oder Nutzungsintensität zu bestimmenden Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen in der Nachbarschaft von Betriebsbereichen nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen, die der Vermeidung oder Minderung der Folgen von Störfällen dienen, getroffen werden müssen (§9, Abs. 1, Nr. 23c BauGB).
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
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