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Nutzung Erneurerbarer Energien

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Name:
Nutzung Erneurerbarer Energien
Definition:
Gebiete in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen (§9, Abs. 1, Nr. 23b BauGB).
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: