Definition:
Festsetzung einer von der Bebauung freizuhaltenden Schutzfläche und ihre Nutzung, sowie einer Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen (§9, Abs. 1, Nr. 24 BauGB).