Definition:
Festsetzungen nach §9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für übereinanderliegende Geschosse und Ebenen und sonstige Teile baulicher Anlagen (§9 Abs.3 BauGB), sowie Hinweise auf Geländehöhen. Die Höhenwerte werden über das Attribut hoehenangabe der Basisklasse XP_Objekt spezifiziert.