Definition:
Linienhaft modellierter Einfahrtsbereich (§9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB).Durch die Digitalisierungsreihenfolge der Linienstützpunkte muss sichergestellt sein, dass die angrenzende Einfahrt relativ zur Laufrichtung auf der linken Seite liegt.