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Bereich Ohne Ein Ausfahrt Linie

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Name:
Bereich Ohne Ein Ausfahrt Linie
Definition:
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB).Durch die Digitalisierungsreihenfolge der Linienstützpunkte muss sichergestellt sein, dass der angrenzende Bereich ohne Ein- und Ausfahrt relativ zur Laufrichtung auf der linken Seite liegt.
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: