Beschreibung:
Bedingt durch Neu- und Ausbau von Straßen kann es zu Eingriffen in Natur und Landschaft kommen. Der Verursacher ist gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dazu verpflichtet, entsprechende Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Dazu dienende Flächen werden als ökologische Ausgleichsflächen bzw. Kompensationsflächen bezeichnet.