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LE-Teilschläge in Niedersachsen und Bremen

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Name:
LE-Teilschläge in Niedersachsen und Bremen
Definition:
Ein LE-Teilschlag, der auch als Teil-Landschaftselement bezeichnet wird, ist der Teil eines Landschaftselements, der an einen bestimmten, beantragten Schlag eines landwirtschaftlichen Betriebes angrenzt. Nur wenn der landwirtschaftliche Betrieb das Nutzungsrecht an diesem LE-Teilschlag hat, kann dieser die Förderung beantragen. Die LE-Teilschläge müssen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur bewirtschafteten Fläche stehen.
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate:

Metadata code list values

ID Name Übergeordneter Wert Regelungsebene Status Erweitert Liste Schlüsselliste
BR Baumreihen regional-technical Gültig
EB Einzelbäume regional-technical Gültig
FG Feuchtgebiete regional-technical Gültig
FH Feldgehölze regional-technical Gültig
FR Feldraine regional-technical Gültig
FS Fels- und Steinriegel regional-technical Gültig
GR Gräben regional-technical Gültig
HK Hecken/Knicks regional-technical Gültig
NT Trocken- und Natursteinmauern / Lesesteinwälle regional-technical Gültig
TR Terrassen regional-technical Gültig