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Feuchtgebiete

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Name:
Feuchtgebiete
Definition:
Feuchtgebiete mit einer Größe von höchstens 2.000 Quadratmetern: a) in Biotopen, die nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Bun-desnaturschutzgesetzes oder weitergehenden landesrechtlichen Vorschriften geschützt und über die Biotopkartierung erfasst sind; b) Tümpel, Sölle, Dolinen und c) andere mit Buchstabe b vergleichbare Feuchtgebiete
Regelungsebene:
Status:
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