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Andere nichtlandwirtschaftliche förderfähige Fläche

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Andere nichtlandwirtschaftliche förderfähige Fläche
Definition:
Eine nichtlandwirtschaftliche förderfähige Fläche gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115 umfasst jede Fläche des Betriebs, für die Anspruch auf Zahlungen im Rahmen von Titel III Kapitel II Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 dieser Verordnung oder im Rahmen der Basisprämienregelung oder der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung gemäß Titel III der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 bestand und die gemäß der Festlegung durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Buchstaben a und b dieses Absatzes keine „förderfähige Hektarfläche" ist.
Beschreibung:
In Deutschland durch § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a, b, c und d GAPDZV als nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen für Direktzahlungen festgelegt. Codeliste in Deutschland um diesen Wert erweitert.
Regelungsebene:
Status:
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