Natura 2000-Gebiete auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen, die für eine Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung gemäß den Strategieplänen der Mitgliedstaaten in Frage kommen.
Beschreibung:
Einschließlich der gemäß den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG ausgewiesenen Waldgebiete.