Definition:
Nichtlandwirtschaftliche Flächen einschließlich forstwirtschaftlicher Flächen, die zur Umsetzung von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG beitragen, sofern diese Flächen nicht mehr als 5 % der ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete ausmachen, die in den räumlichen Geltungsbereich der einzelnen CAP-Strategiepläne fallen.