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Feucht - Gräben

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Feucht - Gräben
Definition:
Funktionaler Landschaftselementtyp im Sinne von Abschnitt 1.2.2 des technischen Berichts von Czucz et al. (2022): Classification and Quantification of Landscape Features in Agricultural Land across the EU. In Deutschland können die Landesregierungen gemäß § 23 Absatz 4 der GAPKondV ergänzend zu Absatz 1 durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 23 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes weitere Landschaftselemente festlegen, die nach Absatz 1 nicht beseitigt werden dürfen, soweit dies erforderlich ist, um besonderen regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 Ausnahmen vom Beseitigungsverbot des Absatzes 1 zulassen, soweit dies aus Gründen des Naturschutzes erforderlich ist.
Beschreibung:
Feuchte Struktur, Gräben, zurzeit in Schleswig-Holstein als Konditionalitäten-Landschaftselement anerkannt. Laut Paragraph 4 der Landesverordnung zur Umsetzung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung von Schleswig-Holstein haben Gräben eine maximale Breite von 6 Metern, einschließlich offener Wasserläufe zu Bewässerungs- oder Entwässerungszwecken.
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: